Re: Angrenzeranhörung Frist | was kann danach passieren


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Hubertus Seppberger am 20 April, 2011 um 11:22:49

Antwort auf: Re: Angrenzeranhörung Frist | was kann danach passieren von Dirk Baumeister am 05 April, 2011 um 17:23:46:


Hallo zusammen und danke an Baumeister für die Antwort. Wir haben zwischenzeitlich nochmals direkten Rechtsrat eingeholt und ich kann berichten, dass nach Ablauf der Angrenzeranhörung keine Einspruchsfrist in BW nach Erteilung der BG besteht. D.h. A kann ohne Einwände jetzt auch nichts mehr im öffentlichen Recht geltend machen. Was weiterhin offensteht, wäre z.B. eine zivilrechtliche Klage



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]