Re: Größe Garage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 April, 2011 um 18:20:21

Antwort auf: Größe Garage von BUBBLE am 24 April, 2011 um 11:02:58:

... mir ist so als käme es auf das Bundesland an!

In NRW gibt es keine Größenbeschränkung der Garage selbst. Es gibt für die Zulässigkeit an der Grenze Begrenzungen der Wandhöhe und der Länge (§6 Abs. 11 BauO NRW).

: Eine Garage befindet sich auf Grundstücksgrenze. Sie ist etwa 35m² groß. Gibt es Regelungen, wie groß eine solche Grenzgarage sein darf. Mir ist so, als hätet ich ich einmal gehört, sie dürfte nur 30m² groß sein.




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