Re: Aussenanlagen


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Abgeschickt von Lena am 26 April, 2011 um 13:54:55:

Antwort auf: Aussenanlagen von Engelchen am 17 April, 2011 um 09:57:58:

: Hallo, 4 Eigentümer haben die Anbringung von Regenrinnen an den Balkonen beschlossen. Der fünfte hatte der Hausverwaltg. seine Stimme gegeben und war dagegen. Hausverwa. hat im Protokoll von März 2010 die Einstimmigkeit deklariert. kann der fünfte nach einem jahr noch etwas dagegen unternehmen ? oder hätte er binnen 2-4 Wochen Einspruch einlegen müssen. #
: Ist überhaupt nach WEG (Bayern) eine Einstimmigkeit bei der Anbringung von Entwässerungsrinnen an Aussenbalkonenn und Dachterrasse notwendig, wärs also wurscht gewesen, dass nur einer dagegen war ?
: Vielen Dank und vielleicht habt ihr ja noch ne bessere idee als hässliche regenrinnen anzubringen, damits nicht auf köpfchen tropft ?

Beschlüsse der Wohnungseigentümer sind gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG nur ungültig, wenn sie innerhalb einer Monatsfrist (§ 46 Abs. 1 Satz 2 WEG) beim zuständigen Amtsgericht angefoch­ten und durch ein rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt werden.
Die Anfechtungsfrist beginnt mit dem Datum der Beschluss­fassung und -feststellung durch den Versammlungsleiter (in der Regel der Verwalter) in der Wohnungseigentümer-Versammlung und endet am gleichen Tag des Folgemonats. Bei schriftlichen Beschlüssen beginnt die Anfechtungsfrist mit der Mitteilung des Beschlussergebnisses durch den Verwalter.
Die Anfechtung hat schriftlich bei dem Amtsgericht zu erfolgen, in dessen Bezirk die Wohnanlage steht. Im Regelfall ist es zweck­mäßig, mit der Beschlussanfechtung einen Anwalt zu beauf­tra­gen. Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und ist innerhalb von zwei Monaten zu begründen (§ 46 Abs. 1 Satz 2 WEG). Sie ist gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten, nicht gegen die (teil-rechtsfähige) Wohnungseigentümer-Gemeinschaft. Bei falscher Parteibezeichnung besteht das Risiko, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wird.
Mangels Einhalten der Frist also in Ihrem Fall wohl alles gelaufen



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