Re: Sonderbaurecht


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Abgeschickt von Bauassessor am 27 April, 2011 um 09:37:25:

Antwort auf: Sonderbaurecht von Werner Müller am 26 April, 2011 um 20:51:36:

Hallo,

möglich ist das - ist nur die Frage, ob es politisch gewollt ist, die Vorbelastungen (Lärm) an dieser Stelle dies ermöglichen, ob es städtebaulich begründbar ist, wer die Kosten für den Plan trägt etc.


: Es ist in einer Stadt nicht möglich ein sogenanntes Sondergebiet einzurichten,mit Baurecht im unbebauten Gebiet außerhalb des ortlichen geltenden Bebauungsplan.Zwecks Ansiedlung eines Hundevereins.
: Bitte um viele Meinungen und Antworten!!!

: Gruß Werner





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