Abgeschickt von Werner Müller am 26 April, 2011 um 20:51:36
Es ist in einer Stadt nicht möglich ein sogenanntes Sondergebiet einzurichten,mit Baurecht im unbebauten Gebiet außerhalb des ortlichen geltenden Bebauungsplan.Zwecks Ansiedlung eines Hundevereins.
Bitte um viele Meinungen und Antworten!!!
Gruß Werner