Re: Sonderbaurecht


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Abgeschickt von Bauassessor am 28 April, 2011 um 22:52:12:

Antwort auf: Re: Sonderbaurecht von Dirk Baumeister am 28 April, 2011 um 19:52:14:

Hallo Herr Baumeister,

auch hier kommt es auf die Umstände an - ich vermute mal, dass der Hundeverein eine Fläche im Außenbereich sucht, um möglichst wenig Anwohner zu stören und gleichzeitig viel Platz für die Hunde zu haben.

Eine Überplanung von Außenbereichfläche wird von den Gemeinden - und vor allem von den Umweltbehörden - ungern gesehen. Und daher wird gern die Krücke "Sondergebiet" gewählt, um über den Weg die anderen zulässigen Nutzungen auszuschließen und den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten.

Somit wäre durch die Festsetzung eines Sondergebietes "Hundeverein" als alleingige Gebietskategorie gewährleistet, dass nur diese eine Nutzung dort zulässig ist.

Ich kenne vergleichbare Fälle für Pferdekliniken, Jugendfreizeiteinrichtungen etc.
Das heißt natürlich nicht, dass das auch einer juristischen Überprüfung stand hält.

: Ein Sondergebiet "Hundeverein" würde ich für absurd halten, da die Zulässigkeit bereits über andere, bestehende planungsrechtliche Gegebenheiten prüfbar ist.


: : Es ist in einer Stadt nicht möglich ein sogenanntes Sondergebiet einzurichten,mit Baurecht im unbebauten Gebiet außerhalb des ortlichen geltenden Bebauungsplan.Zwecks Ansiedlung eines Hundevereins.
: : Bitte um viele Meinungen und Antworten!!!

: : Gruß Werner





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