Re: Sonderbaurecht


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 April, 2011 um 19:52:14

Antwort auf: Sonderbaurecht von Werner Müller am 26 April, 2011 um 20:51:36:

Ein Sondergebiet "Hundeverein" würde ich für absurd halten, da die Zulässigkeit bereits über andere, bestehende planungsrechtliche Gegebenheiten prüfbar ist.

: Es ist in einer Stadt nicht möglich ein sogenanntes Sondergebiet einzurichten,mit Baurecht im unbebauten Gebiet außerhalb des ortlichen geltenden Bebauungsplan.Zwecks Ansiedlung eines Hundevereins.
: Bitte um viele Meinungen und Antworten!!!

: Gruß Werner





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