Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 April, 2011 um 19:52:14
Antwort auf: Sonderbaurecht von Werner Müller am 26 April, 2011 um 20:51:36:
Ein Sondergebiet "Hundeverein" würde ich für absurd halten, da die Zulässigkeit bereits über andere, bestehende planungsrechtliche Gegebenheiten prüfbar ist.
: Es ist in einer Stadt nicht möglich ein sogenanntes Sondergebiet einzurichten,mit Baurecht im unbebauten Gebiet außerhalb des ortlichen geltenden Bebauungsplan.Zwecks Ansiedlung eines Hundevereins.
: Bitte um viele Meinungen und Antworten!!!
: Gruß Werner