Re: Grundstückskauf - Dachterrasse noch anfechten?


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Abgeschickt von flaum am 27 April, 2011 um 22:27:42:

Antwort auf: Re: Grundstückskauf - Dachterrasse noch anfechten? von Dirk Baumeister am 25 April, 2011 um 20:17:45:

Die Postings verstehe ich natürlich auch nur als reinen Gedankenaustausch.
Nun habe ich mich endgültig enschieden. Ich werde das Grundstück kaufen. Das ältere Ehepaar, welches derzeit EIgentümer ist, erhält lebenslanges Wohnrecht in der Einliegerwohnung und im Bezug auf die Dachterrasse werde ich jedes rechtliche MIttel ausschöpfen um die Beseitigung zu erzielen.

Vielen Dank für alle Anregungen.

: Die konkreten Umstände und die Historie ist natürlich mitentscheidend, inwieweit ein Entgegentreten gegen das Fehlverhalten Dritter Sinn macht und legitim ist. Ich verstehe die aktuellen postings auch in erster Linie als einen Austausch von Gedankenansätzen und möchte damit keinesfalls das Vorgehen werten, da in der Kürze der Texte niemals alle Umstände aufgezeigt und abgewogen werden können.





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