Re: vereinfachtes baugenehmigungsverrfahren - abstandsflächen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 April, 2011 um 19:46:36

Antwort auf: vereinfachtes baugenehmigungsverrfahren - abstandsflächen von StephanHa am 26 April, 2011 um 11:33:35:

Welches Bundesland?
In NRW gehören die Abstandflächen (§6 BauO NRW) zum Prüfumfang, der im §68 BauO NRW auch detailliert festgelegt ist.

Allerdings sollte der Bauherr bzw. seine Erfüllungsgehilfen ordentlich darauf achten, dass die Abstandfächen auf dem Grundstück nachgewiesen sind und alle zu deren Prüfung erforderlichen Angaben richtig angegeben sind und auch entsprechend umgesetzt wird. Dies sind wesentliche Voraussetzungen um überhaupt eine Baugenehmigung zu erlangen.

: Mal eine Frage: Was wird in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren alles geprüft? Auch Abstandsflächen etc. oder muss der Bauherr auch bei vorliegender Baugenehmigung selbst noch Abstandsflächen berücksichitgen?

: danke





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