Re: vereinfachtes baugenehmigungsverrfahren - abstandsflächen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von StephanHa am 29 April, 2011 um 09:33:33:

Antwort auf: Re: vereinfachtes baugenehmigungsverrfahren - abstandsflächen von Dirk Baumeister am 28 April, 2011 um 19:46:36:

Bundesland ist Sachsen

: Welches Bundesland?
: In NRW gehören die Abstandflächen (§6 BauO NRW) zum Prüfumfang, der im §68 BauO NRW auch detailliert festgelegt ist.

: Allerdings sollte der Bauherr bzw. seine Erfüllungsgehilfen ordentlich darauf achten, dass die Abstandfächen auf dem Grundstück nachgewiesen sind und alle zu deren Prüfung erforderlichen Angaben richtig angegeben sind und auch entsprechend umgesetzt wird. Dies sind wesentliche Voraussetzungen um überhaupt eine Baugenehmigung zu erlangen.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]