Baulasterklärung


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Abgeschickt von carola am 02 Mai, 2011 um 18:08:33

Für ein Grundstück, das mit einem Wohnhaus bebaut war,
besteht ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht.
Gleichzeitig ist das mit dem Wegerecht belastete Grundstück von dem Eigentümer des Wohnhausgrundstücks auf die Dauer von 99 Jahren gepachtet ( bis 2089 ).
Nach einem Brand ist ein Bauantrag für das neue Wohnhaus eingereicht worden.
Das Bauamt ( Rheinland-Pfalz ) verlangt für die Erteilung der Baugenehmigung die gleichlautende Übernahme des Wegerechts in das Baulastverzeichnis.
Der Eigentümer verweigert ohne Angabe von Gründen die
Unterschrift, obwohl er weiss, dass davon die Bau-
genehmigung abhängt.
Was ist zu tun ?



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