Holzschuppen


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Abgeschickt von Meyer am 08 Mai, 2011 um 12:10:14

Wir haben einen Holzschuppen zur Unterbringung von Gartengeräten, Rasenmäher... gebaut.Die höchste Höhe ist 2,5o. Das Gebäude berührt nicht direkt die Grenze des Nachbarn .Dazwischen ist ein Zaun,auf der Seite des Nachbarn ein 50 cm breiter Plattenweg und dann eine Hecke des Nachbarn in ca. 2m Höhe. Nun droht uns der Nachbar mit rechtlichen Schritten weil wir nur hätten 2 m hoch bauen dürfen. Der Nachbar hatte uns zu Beginn des Baus schon mal angesprochen,nachdem wir aber erklärt haben, dass die Höhe bis auf 2,30 abnimmt, um ein Gefälle zu haben, hat er wortwörtlich gesagt; dann soll es wohl so sein.Dieses haben wir als Zustimmung gewertet.Jetzt ist der Bau abgeschlossen, und der Brief war im Kasten. Wer ist im Recht??



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