Re: Holzschuppen


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Abgeschickt von BlueBay am 08 Mai, 2011 um 14:51:46:

Antwort auf: Holzschuppen von Meyer am 08 Mai, 2011 um 12:10:14:

Haben Sie den Schuppen von der zuständigen Baubehörde genehmigen lassen?

In Sachsen ist es so, dass ein Abstand zur Grenze von mindestens 3 m einzuhalten ist.
Sie schreiben, dass Sie nur hätten 2m hoch bauen dürfen. Ist dies in der Bauordnung des Bundeslandes so geregelt?
Wenn ja, dann ist Ihr Nachbar im Recht. Es sind bestimmte Abstandsflächen zum Nachbargrundstück festgelegt, um den Nachbarn zu schützen. Es läge dann ein Verstoß gegen nachbarrechtliche Belange, hier konkret gegen die Abstandsflächen vor.
Sie sollten sich bei dem zuständigen Bauamt erkundigen.
Eine mündliche Aussage des Nachbarn ist nicht verwertbar. Sofern Abstandsflächen unterschritten werden, muss der Nachbar für Sie, also zu Ihren Gunsten eine Baulast übernehmen. Diese ist vor (!) Bau des Schuppens durch den Nachbarn zu erteilen.

: Wir haben einen Holzschuppen zur Unterbringung von Gartengeräten, Rasenmäher... gebaut.Die höchste Höhe ist 2,5o. Das Gebäude berührt nicht direkt die Grenze des Nachbarn .Dazwischen ist ein Zaun,auf der Seite des Nachbarn ein 50 cm breiter Plattenweg und dann eine Hecke des Nachbarn in ca. 2m Höhe. Nun droht uns der Nachbar mit rechtlichen Schritten weil wir nur hätten 2 m hoch bauen dürfen. Der Nachbar hatte uns zu Beginn des Baus schon mal angesprochen,nachdem wir aber erklärt haben, dass die Höhe bis auf 2,30 abnimmt, um ein Gefälle zu haben, hat er wortwörtlich gesagt; dann soll es wohl so sein.Dieses haben wir als Zustimmung gewertet.Jetzt ist der Bau abgeschlossen, und der Brief war im Kasten. Wer ist im Recht??





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