Re: Verzögerung Fertigstellungstermin gerechtsfertigt?


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Abgeschickt von BlueBay am 08 Mai, 2011 um 22:01:55:

Antwort auf: Verzögerung Fertigstellungstermin gerechtsfertigt? von Monika am 05 Mai, 2011 um 14:43:40:

Bei der von Ihnen geschilderten Thematik handelt es sich um eine sehr spezifische. Daher würde ich Ihnen hier dringend raten, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Wie Sie schreiben, hat der Bauträger Sie bereits Wochen vor dem vereinbarten Fertigstellungstermin darüber informiert, dass dieser nicht eingehalten werden kann.
Sofern der Bauträger die Gründe der späteren Fertigstellung nicht selbst zu verantworten hat, kann man ihn wohl nicht verantwortlich machen. Der Bauträger trägt keine Schuld an der Schlechtwetterlage, vielmehr handelt es sich um höhere Gewalt.
Sofern die Sonderwünsche bereits vor Festlegung des Fertigstellungstermins dem Bauträger bekanntgeben wurden, also bei Vertragsabschluss auch Vertragsgegenstand waren, hätte der Bauträger diese Sonderwünsche natürlich bei Festsetzung des Fertigstellungstermins berücksichtigen können und müssen. Wurden die Wünsche im nach Vertragsabschluss ergänzt, so liegt die Verantwortung auch in diesem Punkt nicht bei dem Bauträger.

Wie bereits erwähnt, ist es hier ratsam anwaltlichen Rat einzuholen.

: Hallo,

: ich habe folgendes Anliegen:

: Bei einem Bauträger wurde eine DHH (Kaufvertrag nach BGB) erworben (in Hessen), die bis zum 01.05.2011 fertig gestellt werden sollte. Dieser Termin ist im Vertrag schriftlich fixiert, er wurde jedoch nicht eingehalten.

: Schon im März bekamen die Käufer mündlich und später per E-Mail eine Info, dass es vermutlich der 15.06. wird. Da die Käufer nun allerdings mehr Mietkosten etc. haben, haben sie den Bauträger schriftlich angemahnt und ihn auf die bei ihnen entstehenden Mehrkosten aufmerksam gemacht.

: Die Käufer haben daraufhin ein Antwortschreiben erhalten, in dem der Bauträger darauf hinweist, dass sich der Termin aufgrund des schlechten Wetters im Dezember 2010/Januar 2011 sowie aufgrund der Sonderwünsche durch die Käufer (zwei abgehängte Decken, eine Trockenmauer 2,50m x 2,00m, und zwei Vormauerungen im Bad) um mindestens bis zum 01.07. verschieben würde.

: Die Schlechtwetterklausel wurde nicht im Kaufvertrag berücksichtigt. Kann der Bauträger nun Schlechtwettertage überhaupt geltend machen?
: Zudem wurden den Käufern nie die zeitliche Verzögerung durch deren Sonderwünsche angezeigt. Hätte der Bauträger die Käufer nicht vorab darauf hinweisen müssen, dass sich damit auch der Fertigstellungstermin um X Tage verzögert und damit der 01.05. nicht eingehalten werden kann?

: Kann der Bauträger mit seinen beiden Argumenten die Verzögerung des Fertigstellungstermins bis mind. zum 01.07. rechtskräftig begründen?

: Ich bin sehr dankbar über Meinungen zu diesem Sachverhalt.

: Viele Grüße





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