Re: Grenzgarage 3m hoch + Sonnenkollktoren Ba-Wü


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Abgeschickt von Newel89 am 10 Mai, 2011 um 09:18:28:

Antwort auf: Re: Grenzgarage 3m hoch + Sonnenkollktoren Ba-Wü von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 09 Mai, 2011 um 17:34:25:

In NRW ist dies klar in § 6 Abs.11 der BauO geregelt, wonach Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche an der Grenze, die als Garage, Gewächshaus oder zu Abstellzwecken genutzt werden, ohne eigene Abstandflächen zulässig sind einschließlich darauf errichteter untergeordneter Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie und Antennenanlagen jeweils bis zu 1,5 m Höhe.

In BW gibt es nur einen § 6 Abs.3 der BauO wonach geringere Tiefen der Abstandsflächen zuzulassen sind, wenn Beleuchtung mit Tageslicht sowie Belüftung in ausreichendem Maße gewährleistet bleiben, Gründe des Brandschutzes nicht entgegenstehen und nachbarliche Belange nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Evtl. gibt es aber weitere Regelungen wie eine Garagenverordnung oder einen Bebauungsplan, die Klarheit schaffen.
Was sagt denn Ihr Bauamt ?

: hallo Peter Kaspar,
: Photovoltaikanlagen sind bauliche Anlagen im Sinne des Baurechts. Darunter versteht man alle mit dem Erdboden verbundenen, aus Bauprodukten hergestellten Anlagen. Dabei reicht es aus, wenn die Photovoltaikanlage auf oder aneinem Gebäude angebracht ist, also sozusagen nur „mittels“
: einer anderen baulichen Anlage mit dem Boden verbunden ist.
: Verfahrensfreie Vorhaben in Ba-Wü:
: Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung, gebäudeunabhängig nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis zu 9 m.
: Die Anlagen hier ist gebäudeabhängig.
: Und: Genehmigungsfreiheit bedeutet auch nur, dass das Vorhaben – bevor es entsteht –
: von der Behörde nicht auf seine baurechtliche Zulässigkeit überprüft wird. Das
: materielle Baurecht muss der Bauherr selbstverständlich auch bei genehmigungsfreien Vorhaben beachten.Ist das Vorhaben genehmigungsfrei, ist für die Einhaltung
: der baurechtlichen Vorschriften ausschließlich der Bauherr verantwortlich.
: Photovoltaikanlagen können in zweierlei Hinsicht bei der Frage der Abstandsflächen
: relevant sein. Werden sie auf einem Gebäude angebracht, so erhöhen sie dieses
: Gebäude und können auch einen Einfluss auf die Berechnung der Abstandsflächen
: gewinnen. Werden Photovoltaikanlagen "isoliert" errichtet, ist es möglich, dass sie durch ihre Größe und Anordnung selbst Abstandsflächen einzuhalten haben, weil von ihnen Wirkungen
: wie von einem Gebäude ausgehen.
: Im vorliegendem Fall wäre die Anlage genehmigungspflichtig mit allen "Nachteilen" des Baurechts.....reden sie mit Ihrem Nachbarn.
: Einfach dulden müssen Sie es nicht.....





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