Re: Grenzgarage 3m hoch + Sonnenkollktoren Ba-Wü


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 09 Mai, 2011 um 17:34:25:

Antwort auf: Grenzgarage 3m hoch + Sonnenkollktoren Ba-Wü von Peter Kaspar am 08 Mai, 2011 um 18:27:01:

hallo Peter Kaspar,
Photovoltaikanlagen sind bauliche Anlagen im Sinne des Baurechts. Darunter versteht man alle mit dem Erdboden verbundenen, aus Bauprodukten hergestellten Anlagen. Dabei reicht es aus, wenn die Photovoltaikanlage auf oder aneinem Gebäude angebracht ist, also sozusagen nur „mittels“
einer anderen baulichen Anlage mit dem Boden verbunden ist.
Verfahrensfreie Vorhaben in Ba-Wü:
Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung, gebäudeunabhängig nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis zu 9 m.
Die Anlagen hier ist gebäudeabhängig.
Und: Genehmigungsfreiheit bedeutet auch nur, dass das Vorhaben – bevor es entsteht –
von der Behörde nicht auf seine baurechtliche Zulässigkeit überprüft wird. Das
materielle Baurecht muss der Bauherr selbstverständlich auch bei genehmigungsfreien Vorhaben beachten.Ist das Vorhaben genehmigungsfrei, ist für die Einhaltung
der baurechtlichen Vorschriften ausschließlich der Bauherr verantwortlich.
Photovoltaikanlagen können in zweierlei Hinsicht bei der Frage der Abstandsflächen
relevant sein. Werden sie auf einem Gebäude angebracht, so erhöhen sie dieses
Gebäude und können auch einen Einfluss auf die Berechnung der Abstandsflächen
gewinnen. Werden Photovoltaikanlagen "isoliert" errichtet, ist es möglich, dass sie durch ihre Größe und Anordnung selbst Abstandsflächen einzuhalten haben, weil von ihnen Wirkungen
wie von einem Gebäude ausgehen.
Im vorliegendem Fall wäre die Anlage genehmigungspflichtig mit allen "Nachteilen" des Baurechts.....reden sie mit Ihrem Nachbarn.
Einfach dulden müssen Sie es nicht.....



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