Re: Grenzgarage 3m hoch + Sonnenkollktoren Ba-W�


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Abgeschickt von Mr.Smile am 27 November, 2011 um 02:30:16

Antwort auf: Re: Grenzgarage 3m hoch + Sonnenkollktoren Ba-W� von bodo hermann in gruppe t�rkis architekten am 09 Mai, 2011 um 17:34:25:

Hallo,
ich klinke mich mal hier ein, da ich genau die gleiche Situation habe - nur bin ich der "Erbauer" einer PV Anlage auf einer Grenzgarage.
Bei mir ist noch die Besonderheit, das das Nachbargrundst�ck - da Hanglage - sein Niveau auf gleicher H�he wie unsere Garagendachfl�che hat (diese ist 2.30 hoch).
Nun stellen sich mir folgende Frage:
* darf ich nur bis max. 3 Meter "Gesamtgaragenh�he", dh. inkl. PV Anlage , erreichen ? Oder gibt es hierf�r Ausnahmen (in BaW�).
* ab wo wird gemessen ? Ab Fundament Garage, oder ab Bodenniveau Nachbar ? Oder ab h�chstem Gel�ndepunkt unseres Grundst�cks ?
Da der Nachbar sein Gel�nde nachtr�glich aufgesch�ttet hat inkl. St�tzmauer, sitzt er jetzt "ebenerdig" mit der Dachfl�che. So umgeht er nat�rlich den Blick auf eine Garagenwand...

Das Bauamt meint, gemessen wird ab Niveau Nachbar. Nachbar meint, Bauamt hat keine Ahnung, es gelte ab Boden der Garage.

Mir w�re nat�rlich ab Niveau Nachbar deutlich lieber . Nur, auf was kann man sich hier verlassen ?
Oder gilt das fr�here Gel�ndeniveau (ist anhand angrenzendem Weg noch nachvollziehbar), welches das damalige Wiesenst�ck gepr�gt hatte bevor beide Grundst�cke aufgeteilt und bebaut wurden ?
Nachbargrundst�ck wurde 3 Jahre nach Garagenbau bebaut.

W�re super wenn ich hierzu schnell eine Einsch�tzung bekommen k�nnte ! Danke !!!


: hallo Peter Kaspar,
: ........ Werden sie auf einem Geb�ude angebracht, so erh�hen sie dieses
: Geb�ude und k�nnen auch einen Einfluss auf die Berechnung der Abstandsfl�chen
: gewinnen. Werden Photovoltaikanlagen "isoliert" errichtet, ist es m�glich, dass sie durch ihre Gr��e und Anordnung selbst Abstandsfl�chen einzuhalten haben, weil von ihnen Wirkungen
: wie von einem Geb�ude ausgehen.
: Im vorliegendem Fall w�re die Anlage genehmigungspflichtig mit allen "Nachteilen" des Baurechts.....reden sie mit Ihrem Nachbarn.
: Einfach dulden m�ssen Sie es nicht.....





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