Re: Gemeinde verstößt gegen eigene Satzung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 Mai, 2011 um 21:43:19

Antwort auf: Re: Gemeinde verstößt gegen eigene Satzung von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 10 Mai, 2011 um 15:35:36:

Die technische Definition der befestigten Fläche dürfte hier keine große Rolle spielen, da es sich um eine planerisch/gestalterische Satzung handelt. Ich unterstelle die Absicht, dass der Zupflasterung von Vorgartenflächen und dem damit verbundenen Verlust an Begrünung in diesen Bereichen entgegen getreten werden sollte. Das ließe sich durch Einsicht in die Begründung zur Vorgartensatzung verifizieren.

Die Abflußbeiwerte des verwendeten Pflasters heilen demnach den Verstoß gegen den Regelungsinhalt der Satzung nicht. Sie stellen bestenfalls eine Begründung für eine Befreiung von den Festsetzungen dar.

: Hallo K.Haas,
: zu Ihrer Information:
: .....befestigte Fläche (paved area) ist ein Begriff aus der DIN 4045, sie beschreibt eine versiegelte Fläche, also die für Niederschlag undurchlässige Fläche eines Entwässerungsgebietes.
: Ein geeignetes Pflaster/Steinsystem kann, nach einer Untersuchung des Leichtweiss-Instituts für Wasserbau der Universität Braunschweig, Regenspenden bis 500 l/(s ha) zur Versickerung in den Untergrund weiterleiten. Somit können die in unseren Breiten vorkommenden Niederschlagsereignisse vom System aufgenommen, zwischengespeichert und weitergeleitet werden. Demnach kann der Abflussbeiwert bei neu verlegtem Pflaster zu ψ ≈ 0 angesetzt werden, der ggfs. wegen der unter Verkehr auftretenden Verschmutzung zu vergrößern (ψ ≈0,5) ist.
: Selbstverständlich gibt es noch andere Möglickeiten, eine Zufahrt "versickerungsfähig" zu gestalten, z.B. Schotterrasen.

:
:





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]