Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 Mai, 2011 um 21:44:52
Antwort auf: Nachbarschaftsrecht von Gustav Bittl am 12 Mai, 2011 um 09:04:48:
Die Abrissgenehmigung BERECHTIGT zum Abriss, verpflichtet aber nicht dazu.
: Hallo Bauexperten,
: Wie verhält es sich beim Abriß einer Doppelhaushälfte.
: Gibt es hier zeitliche Vorgaben, wann dies nach dem
: genehmigten Antrag beim Landratsamt spätestens erfolgen muß. Oder bleibt die zeitliche Ausführung nur dem überlassen, welcher abreißt.
: Vielen Dank im voraus für Stellungnahmen.
: Mit freundlichen Grüßen
: Gustav Bittl