Abgeschickt von Gustav Bittl am 13 Mai, 2011 um 09:16:36
Antwort auf: Re: Nachbarschaftsrecht von Dirk Baumeister am 12 Mai, 2011 um 21:44:52:
: Die Abrissgenehmigung BERECHTIGT zum Abriss, verpflichtet aber nicht dazu.
: : Hallo Bauexperten,
: : Wie verhält es sich beim Abriß einer Doppelhaushälfte.
: : Gibt es hier zeitliche Vorgaben, wann dies nach dem
: : genehmigten Antrag beim Landratsamt spätestens erfolgen muß. Oder bleibt die zeitliche Ausführung nur dem überlassen, welcher abreißt.
: : Vielen Dank im voraus für Stellungnahmen.
: : Mit freundlichen Grüßen
: : Gustav Bittl
Hallo H. Baumeister,
Besten Dank für die Info.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Bittl