Abgeschickt von Mathias Bölke am 13 Mai, 2011 um 06:28:08
Antwort auf: Re: Gemeindliche Druckrohrleitung innerhalb Bebauungsgrenze / Grenzbebauung von pjf am 12 Mai, 2011 um 22:19:38:
Guten Tag,
zu 1.: Sie liegt auf dem Privatgrundstück und es gibt einen Grundbucheintrag dazu.
zu 2.: Laut Grundbucheintrag - dort ist eine unbemaßte Skizze beigefügt - liegt sie innerhalb der 3m zur Grundstücksgrenze.
Es sollen zwischen 2,60-2,65m zur Grundstücksgrenze sein.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Bölke
vielen Dank für die schnelle Antwort.
: : Moin Moin,
: : wenn innerhalb der Bebauungsgrenze - 3 Meter zur Grundstücksgrenze - eine öffentliche Leitung, in diesem Fall eine Schmutzwasser-Druckrohrleitung der Gemeinde, liegt, welchen Abstand muss sie zu den Grenzen haben?
: Sehr geehrter Herr Bölke,
: bitte teilen Sie mit:
: 1. ist die Abwasserdruckleitung auf Ihrem Privatgrundstück gelegen? Wenn ja, gibt es eine Grundbucheintragung und einen Vertrag dazu?
: 2. ist die 'Druckleitung innerhalb oder außerhalb der Baugrenze (blau) des Bebauungsplans gelegen.
: Gruss
: Pjf
: : Kann sie direkt an die Bebauungsgrenze von 3 Metern heranreichen?
: : Wenn ja, was ist denn bei der Grenzbebauung für ein Wohnhaus ohne Keller zu beachten?
: : Wenn nein, welchen Abstand muss diese Leitung mindestens haben?
: : Ich hoffe, dass meine Frage verständlich ist!
: : Wenn nicht, bitte melden.
: : Danke für die Informationen!
: : Mit freundlichen Grüßen
: : Mathias Bölke