Wann ist eine Terrasse keine Terrasse mehr?


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Abgeschickt von Loretta am 15 Mai, 2011 um 05:26:50

Hallo Zusammen,
wir sind gerade im Begriff ein Haus zu bauen. Das Grundstück unterliegt allerdings strengen Auflagen, da es im Landschaftsschutzgebiet liegt. Zu den Auflagen gehören u.a. eine maximale überbaute Fläche von 80 qm für ein Wohngebäude und 50 qm für Nebengebäude. Die überbaute Fläche für unser Haus ist bereits ausgereizt.
Jetzt möchten wir gern noch eine Terrasse bauen. Laut LBK gehört diese aber zur überbauten Fläche des Hauses. Ist das richtig? Wo findet sich die gesetzliche Grundlage hierfür?

Um trotzdem zu einer Terrasse zu kommen, haben wir uns folgende Lösungen überlegt:

1. Wir bauen eine Terrasse in einem Abstand von einem Meter (oder weniger), so dass die Terrasse nicht mehr zum Haus gehört, sondern ein 'Nebengebäude' ist. Zur Terrasse bauen wir einen 'Weg'.
Ist das möglich? Wie weit muss unsere 'Terrasse' vom Haus entfernt sein, dass die LBK nicht meckern kann? Ist eine solche Terrasse dann als Nebengebäude genehmigungspflichtig?

2. Ist es möglich, eine Terrasse so zu bauen, dass sie nicht als "Terrasse" unter die Bauordnung fällt? Wir denke z.B. an folgende Konstruktion: Sandbett, Wurzelflies und darüber Traghölzer mit einem relativ großen Abstand, so dass das Regenwasser leicht versickern kann.
Mit anderen Worten: Wann ist eine Terrasse eine Terrasse?

Vielen Dank schon mal für jede Antwort!



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