Re: Wann ist eine Terrasse keine Terrasse mehr?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Mai, 2011 um 16:41:35

Antwort auf: Wann ist eine Terrasse keine Terrasse mehr? von Loretta am 15 Mai, 2011 um 05:26:50:

Laut Wikipedia ist eine "Terrasse (Architektur), eine offene Plattform für den Aufenthalt im Freien"
Die Konstruktion spielt dabei eine untergeordnete Rolle.

Die Terrasse ist im Bauplanungsrecht, speziell in der BauNVO ein Bestandteil der Hauptnutzung und wird nach §19 BauNVO auf die zulässige überbaubare Grundstücksfläche (GRZ) angerechnet. Der Abstand vom und zum Gebäude spielt bei der Ermittlung der zulässigen GRZ keine Rolle.

Meines Erachtens sind die ganzen "Tricks", die sie andiskutieren wollen müssig. Ich würde an Ihrer Stelle meine Wünsche möglichst konkret inklusive aller Verstöße gegen die auferlegten Regeln darstellen und für diese Verstöße offiziell Kompensationen anbieten, wie z. B. die besondere Berücksichtigung der Sickerfähigkeit bei der Konstruktion.

Vermutlich werden sie formal eine Befreiung der Landschaftsbehörde oder der Bauaufsicht benötigen, die formlos beantragt werden kann. Ob die Terrasse bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei ist, kann über die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes herausgefunden werden.

: Hallo Zusammen,
: wir sind gerade im Begriff ein Haus zu bauen. Das Grundstück unterliegt allerdings strengen Auflagen, da es im Landschaftsschutzgebiet liegt. Zu den Auflagen gehören u.a. eine maximale überbaute Fläche von 80 qm für ein Wohngebäude und 50 qm für Nebengebäude. Die überbaute Fläche für unser Haus ist bereits ausgereizt.
: Jetzt möchten wir gern noch eine Terrasse bauen. Laut LBK gehört diese aber zur überbauten Fläche des Hauses. Ist das richtig? Wo findet sich die gesetzliche Grundlage hierfür?

: Um trotzdem zu einer Terrasse zu kommen, haben wir uns folgende Lösungen überlegt:
:
: 1. Wir bauen eine Terrasse in einem Abstand von einem Meter (oder weniger), so dass die Terrasse nicht mehr zum Haus gehört, sondern ein 'Nebengebäude' ist. Zur Terrasse bauen wir einen 'Weg'.
: Ist das möglich? Wie weit muss unsere 'Terrasse' vom Haus entfernt sein, dass die LBK nicht meckern kann? Ist eine solche Terrasse dann als Nebengebäude genehmigungspflichtig?

: 2. Ist es möglich, eine Terrasse so zu bauen, dass sie nicht als "Terrasse" unter die Bauordnung fällt? Wir denke z.B. an folgende Konstruktion: Sandbett, Wurzelflies und darüber Traghölzer mit einem relativ großen Abstand, so dass das Regenwasser leicht versickern kann.
: Mit anderen Worten: Wann ist eine Terrasse eine Terrasse?

: Vielen Dank schon mal für jede Antwort!





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