Re: Parken in unmittelbarer Nähe eines Balkons


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Abgeschickt von schepers am 17 Mai, 2011 um 11:16:55

Antwort auf: Re: Parken in unmittelbarer Nähe eines Balkons von Bauassessor am 16 Mai, 2011 um 13:50:52:

Hallo!
Danke für Ihren Kommentar!
Der Zuwegung (1-streifig) zum Garten des Nachbarhauses (b) wird nicht als Zuwegung zum Garten; sondern als Parkstellplatz genutzt.
Der Balkon von Haus a) ist direkt an diesem
Parkstellplatz gelegen und baurechtlich abgenommen. Der genannte Parkstellplatz von
Haus b) ist nicht als Stellplatz markiert und
müsste auch als Feuerwehrzufahrt dienen.
Dürfen denn dort PKWs parken ?
Frdl Grüsse,
GRS


: Hallo,

: Parken in der Nähe vom Balkon - erlaubt, sofern als Stellplatz genehmigt
: Parken auf dem Balkon - nicht erlaubt...

: Sie reden hier von 4 Pkw, die i.d.R. täglich vielleicht 16 bis 24 mal auf den Stellplatz fahren (bzw. davon herunter). Diese Lärmemission ist im Vergleich zu dem Dauerlärm einer 4spurigen Straße wirklich vernachlässigenswert. Und da der Balkon (wenn er die üblichen bauordnungsrechtlichen Abstände einhält) ja auf dem Nachbargelände liegt und somit mind. ca. 3m zur Grenze haben dürfte, strömen ja auch nicht permanent Massen von Geruchsemissionen in die Wohnung...

:
: : Direkt neben einem Balkon (in ca. 2 m Höhe) parken
: : auf einer Zuwegung zum Garten eines Nachbarhauses
: : bis 4 PKW. Emissionen und Lärm sind selbstredend
: : vorhanden.
: : Erlaubt ?
: : freundliche Grüsse,
: : GRS





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