Re: Parken in unmittelbarer Nähe eines Balkons


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauassessor am 17 Mai, 2011 um 14:01:34:

Antwort auf: Re: Parken in unmittelbarer Nähe eines Balkons von schepers am 17 Mai, 2011 um 11:16:55:

Hallo,

auf privatem Gelände darf nur dort regelmäßig geparkt werden, wo dies auch als Stellplatz genehmigt wurde - und schon gar nicht in einer Feuerwehreinfahrt, die aus feuerschutztechnischen Gründen freigehalten werden muss. Im Ernstfall kann das über Leben und Tod entscheiden, wenn da ein Fahrzeug illegal steht.

Das Argument ist dann aber primär die Feuerwehrzufahrt, nicht die Nähe zum Balkon.


: Hallo!
: Danke für Ihren Kommentar!
: Der Zuwegung (1-streifig) zum Garten des Nachbarhauses (b) wird nicht als Zuwegung zum Garten; sondern als Parkstellplatz genutzt.
: Der Balkon von Haus a) ist direkt an diesem
: Parkstellplatz gelegen und baurechtlich abgenommen. Der genannte Parkstellplatz von
: Haus b) ist nicht als Stellplatz markiert und
: müsste auch als Feuerwehrzufahrt dienen.
: Dürfen denn dort PKWs parken ?
: Frdl Grüsse,
: GRS

:
: : Hallo,

: : Parken in der Nähe vom Balkon - erlaubt, sofern als Stellplatz genehmigt
: : Parken auf dem Balkon - nicht erlaubt...

: : Sie reden hier von 4 Pkw, die i.d.R. täglich vielleicht 16 bis 24 mal auf den Stellplatz fahren (bzw. davon herunter). Diese Lärmemission ist im Vergleich zu dem Dauerlärm einer 4spurigen Straße wirklich vernachlässigenswert. Und da der Balkon (wenn er die üblichen bauordnungsrechtlichen Abstände einhält) ja auf dem Nachbargelände liegt und somit mind. ca. 3m zur Grenze haben dürfte, strömen ja auch nicht permanent Massen von Geruchsemissionen in die Wohnung...

: :
: : : Direkt neben einem Balkon (in ca. 2 m Höhe) parken
: : : auf einer Zuwegung zum Garten eines Nachbarhauses
: : : bis 4 PKW. Emissionen und Lärm sind selbstredend
: : : vorhanden.
: : : Erlaubt ?
: : : freundliche Grüsse,
: : : GRS





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]