Re: Wohnen in Bürogebäude


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Abgeschickt von pjf am 22 Mai, 2011 um 23:45:27

Antwort auf: Wohnen in Bürogebäude von manuel lipps am 22 Mai, 2011 um 21:39:57:

Sehr geehrter Herr Lipps,

die Antwort, die sie sich erhoffen, kann Ihnen niemand geben.

Der "Bauassessor" hat ihnen im letzten Beitrag sehr kompetent und zutreffend erklärt, um was es geht. Ich habe jedoch den Eindruck, Sie haben die Problematik nicht ganz erkannt.

Entscheidend ist, was die Beweggründe der Gemeinde es war, das Wohnen zu verbieten. Das kann aus den Protokollen des Gemeinderats ebenso entnommen werden wie aus der Begründung zum Bebauungsplan.

Wenn Sie es wirklich nicht wissen sollten, so fragen Sie nach. Es kann nicht sein, dass das Wohnen deswegen verboten wurde, weil Sie der Herr Lipps sind.

Es müssen öffentlich-rechtliche Gründe sein, die aufgeführt sein müssen

Beispielsweise könenn in der Nähe situierte Schweine- oder Rinderställe, Handwerksbetriebe oder auch die Lage in einem Überschwemmungsgebiet das Wohnen verbieten Aber Sie müssen das von der Gemeinde erklärt bekommen.

Wenn Sie überhaupt keine Ahnung haben, von was wir hier da reden, dann empfehle ich Ihnen, einen Fachanwalt für Baurecht zu Rate zu ziehen, um die Sache für Sie zu klären.Es kann tatsächlich sein, dass die Gemeinde in ihren Festsetzungen über das Ziel hinausgeschossen ist.

Entschuldigung für die offenen Worte.


Gruss
pjf


: Hallo zusammen,
: könntet Ihr mir Hinweise auf Literatur
: oder Gesetzeskommentare geben,
: oder die eine Definition geben,
: ab wann der Aufenthalt bzw. das Arbeiten im (eigenen) Bürogebäude
: zum Wohnen etc. im Bürogebäude wird!
: Welche Einbauten z.B. Einbauküche wären unzulässig?
: Grüsse Manu
:




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