Re: Nachträgliche Erschließungsgebühr??


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Abgeschickt von pjf am 27 Mai, 2011 um 18:48:44

Antwort auf: Re: Nachträgliche Erschließungsgebühr?? von Hans-Jörg S. am 27 Mai, 2011 um 14:16:57:

Hallo Hr. Hans-Jörg S,

Das, was Sie bisher gezahlt haben (KAG-Beiträge, Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse für leitungsgebundene Einrichtungen usw.), hat mit den Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer Straße (nach dem Baugesetzbuch) nix zu tun, ich kann mir beim deshalb nicht vorstellen, wie eine Aufrechnung funktionieren soll.

Sofern eine Erschließungsbeitragssatzung existiert, so ist auch dort geregelt, wie die einzelnen gemeindlichen Straßenarten mit abgestuften Beitragssätzen abzurechnen sind.
Der Satzungsinhalt kann bei jeder Gemeinde anders ausgestaltet sein.


Gruss
pjf


: Hallo pjf,
: selber bezahlt wurde die Anschlüsse an das öffentliche Abwassersystem/ Stromnetz. Einen Gehweg gibt es bisher nicht, wird wahrscheinlich auch nur in dem Neubaugebiet neben an erbaut. Spricht: bei uns an der Straße wird es wahrscheinlich nie ein Gehweg geben. Laternen wurde in den letzten Jahre installiert und ja, dort wurde von Gemeindeseite noch kein Betrag gefordert, jedoch zählt diese Straße als "Ortsverbindungsstraße", ich war deshalb bisher der Meinung dass deshalb kein Betrag bezahlt werden muss.

: Gruß Hans




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