Abgeschickt von M.Buch am 29 Mai, 2011 um 12:06:28
Wie und wo meldet man ein nachträglich ausgebautes Dachgeschoß als Wohnraum an, um ihn vermieten zu können?
Welche Maße muß man angeben/gelten bei Dachschrägen?
Danke schon im Voraus für Antworten!