Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Mai, 2011 um 18:58:07
Antwort auf: Dachgeschoß als Mietraum anmelden von M.Buch am 29 Mai, 2011 um 12:06:28:
Ein Dachgeschoss, dass man auszubauen beabsichtigt lässt man VORHER bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde/Baurechtsamt genehmigen. Dann ist die Vermietung auch unproblematisch.
Siehe auch: http://nrw-baurecht.de/viewtopic.php?f=13&t=168#p230
: Wie und wo meldet man ein nachträglich ausgebautes Dachgeschoß als Wohnraum an, um ihn vermieten zu können?
: Welche Maße muß man angeben/gelten bei Dachschrägen?
: Danke schon im Voraus für Antworten!