Re: Haus mit Beseitigungsverfügung erworben


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Abgeschickt von Surfer12 am 01 Juni, 2011 um 15:42:38:

Antwort auf: Haus mit Beseitigungsverfügung erworben von Hausbesitzer am 01 Juni, 2011 um 13:36:57:

: A kauft von B ein von diesem selbstgebautes und -bewohntes Haus. Kaufpreisfälligkeit liegt vor. A zahlt und zieht ein.
: A erhält wenige Wochen später von der Bauaufsichtsbehörde Nachricht, dass für das Haus keine Baugenehmigung erteilt wurde und auch niemals wird. Im Gegenteil gegen B wurde schon eine Abbruchverfügung erlassen, die wegen des Widerspruchs des B noch nicht rechtskräftig ist. Das erfährt A durch das Bauamt. B tut natürlich völlig unschuldig.
: Jetzt steht A ohne Wohnung, mit Haus, dass abgerissen werden soll und ohne Kaufpreis da. Was nun?
:

Arglistige Täuschung beim Hauskauf kommt leider oft vor.

Wenn A sich vorab im Rahmen einer Erstberatung für ca. 220 € von einem Anwalt hätte beraten lassen, dann wäre die Bauakte hinzugezogen worden und der Schwindel rechtzeitig aufgeflogen.

Nun kann A nur noch dem Geld hinterherlaufen und das wird ohne Anwalt schwer, da A Opfer eines Betrügers geworden ist und sich wohl nicht gut in solchen Sachen auskennt. Je länger A nun wartet, desto schwieriger wird die Wiedererlangung des Kaufpreises.

Wie argumentiert das Bauamt? Warum keine nachträgliche Genehmigung denkbar?





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