Re: Haus mit Beseitigungsverfügung erworben


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 Juni, 2011 um 14:47:08

Antwort auf: Re: Haus mit Beseitigungsverfügung erworben von Surfer12 am 01 Juni, 2011 um 15:42:38:

Dass der Anwalt für die 220 € die Bauakte hinzugezogen hätte wage ich zu bezweifeln. Selbst die Notare, die den Kauf ja beurkunden ziehen sich auf die Angaben des Verkäufers zurück und halten das Nicht-Recherchieren des Genehmigungszustandes und das Nicht-Einsehen des Baulastenverzeichnisses im Kaufvertrag fest. Zudem hätte der Anwalt aus der Bauakte ableiten können müssen, dass zunächst das Haus nicht genehmigt und auch nicht genehmigungsfähig ist. Das ist eigentlich keine Fachdomäne für Anwälte sondern eher für Architekten, wobei das bei denen zugegebenermaßen auch nicht immer gegeben ist. Und manchmal ist es tatsächlich auch Ermessenssache der Behörde, ob eine Genehmigung erteilt werden kann oder nicht.

Einsicht eines "fremden" Anwalts in das ordnungsbehördliche Verfahren (Abbrissverfügung) des Verkäufers vorab würde mich wundern. Da dürften sich eigentlich nur Verfahrensbeteiligte in der Akte tummeln und solcher wird der Käufer frühestens nach dem Kauf (sofern ich das System richtig verstanden habe).

Da anscheinend dokumentiert ist, dass der Verkäufer ja durch die Behörde bereits vor dem Verkauf über die fehlende Genehmigung und die fehlende Aussicht auf Genehmigungsfähigkeit informiert war könnte meines Erachtens schon Bestandteile von vorsätzlichem Betrug haben, wenn über die Sachverhalte nicht informiert wurde. Rechtlich beurteilen kann das natürlich nur eine Anwalt mit entsprechenden Fachkenntnissen.

: : A kauft von B ein von diesem selbstgebautes und -bewohntes Haus. Kaufpreisfälligkeit liegt vor. A zahlt und zieht ein.
: : A erhält wenige Wochen später von der Bauaufsichtsbehörde Nachricht, dass für das Haus keine Baugenehmigung erteilt wurde und auch niemals wird. Im Gegenteil gegen B wurde schon eine Abbruchverfügung erlassen, die wegen des Widerspruchs des B noch nicht rechtskräftig ist. Das erfährt A durch das Bauamt. B tut natürlich völlig unschuldig.
: : Jetzt steht A ohne Wohnung, mit Haus, dass abgerissen werden soll und ohne Kaufpreis da. Was nun?
: :

: Arglistige Täuschung beim Hauskauf kommt leider oft vor.

: Wenn A sich vorab im Rahmen einer Erstberatung für ca. 220 € von einem Anwalt hätte beraten lassen, dann wäre die Bauakte hinzugezogen worden und der Schwindel rechtzeitig aufgeflogen.

: Nun kann A nur noch dem Geld hinterherlaufen und das wird ohne Anwalt schwer, da A Opfer eines Betrügers geworden ist und sich wohl nicht gut in solchen Sachen auskennt. Je länger A nun wartet, desto schwieriger wird die Wiedererlangung des Kaufpreises.

: Wie argumentiert das Bauamt? Warum keine nachträgliche Genehmigung denkbar?

:





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