Nutzungsänderung


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Abgeschickt von Stefan Krebs am 03 Juni, 2011 um 23:15:37

Wir besitzen ein Gartenhaus welches baurechtlich nur geduldet (Genemigung kann nicht erteilt werden, da es kein Bebauungsplan gibt) ist. Dieses Häuschen wollen wir in Zukunft auch privat weiter nutzen aber gleichzeitig gelegentlich auch vermieten. Muss hierfür eine Nutzungsänderung beantrag werden ?





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