Re: Nutzungsänderung


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Abgeschickt von Bauamt am 04 Juni, 2011 um 17:54:46:

Antwort auf: Nutzungsänderung von Stefan Krebs am 03 Juni, 2011 um 23:15:37:

Sie haben Ihre Frage bereits selbst beantwortet:
"Genehmigung kann nicht erteilt werden"

Warum also eine (eigentlich notwendige) Nutzungsänderung für einen Schwarzbau beantragen ?

Ich wäre an Ihrer Stelle allerdings extrem vorsichtig mit einer Nutzungsänderung.
Nur weil die Bauaufsichtsbehörde die jetzige Nutzung duldet, heisst das noch lange nicht, dass sie z.B. auch bei einer Vermietung auf ein Einschreiten verzichtet.
Die Verfestigung einer rechtswidrigen Nutzung (über Mietverträge) und die potentielle Schädigung bisheriger Unbeteiligter (Mieter) würde ich jedenfalls unter allen Umständen verhindern.

: Wir besitzen ein Gartenhaus welches baurechtlich nur geduldet (Genemigung kann nicht erteilt werden, da es kein Bebauungsplan gibt) ist. Dieses Häuschen wollen wir in Zukunft auch privat weiter nutzen aber gleichzeitig gelegentlich auch vermieten. Muss hierfür eine Nutzungsänderung beantrag werden ?




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