Unechtes Doppelhaus mit oder ohne gemeinsames Erschließungselement?


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Abgeschickt von Maggie am 13 Juni, 2011 um 09:24:13

Guten Tag,

auf unseren Nachbargrundstücken sind vor kurzem neue Bauplätze genehmigt worden. Der Bebauungsplan sieht vor, daß pro Grundstück ein Einzelhaus mit max. zwei Wohneinheiten zulässig ist. Zusätzlich ist pro Einzehaus eine Grundstücksgröße von mindestens 750 qm vorgegeben.
Da die Grundstücke mit 900 qm für eine Teilung zu klein sind, plant der Bauträger unechte Doppelhäuser mit einer reinen Nutzungsteilung nach WEG.
Trotz der Ursprungsaussage der Gemeinde vor dem Kauf unseres Hauses, daß neben uns keine Doppelhäuser zulässig sind, musste ich feststellen, daß dies nun doch über die Gesetzeslücke des nicht näher definierten Einzelhauses zulässig ist. In verschiedenen Foren habe ich mehrere Aussagen gefunden, daß in diesem Fall das unechte Doppelhaus über ein gemeinsames Erschließungselement - in der Regel eine Haustür - verfügen muß. In der hessischen Bauordnung finde ich jedoch nichts dazu. Muß ein unechtes Doppelhaus über eine gemeinsame Haustür verfügen? Wenn ja wo ist dies defniniert?Oder stimmt dies nicht und das Doppelhaus kann wie ein echtes Doppelhaus gebaut werden - nur ohne echte Grundstücksteilung?
Viele Grüße,
Maggie




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