Grenzbebauung Doppelhaushälfte in BW


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Abgeschickt von Tina am 14 Juni, 2011 um 18:09:34

Ich möchte in Baden Württemberg eine Doppelhaushälfte bauen und habe dazu eine Frage.
Der Baunachbar steht noch nicht fest und das Grundstück zum Verkauf. Beide Grundstücke, meins und das vom Verkäufer (Nachbar) bilden eine gemeinsame Baugrube von ungefähr 1 Meter Tiefe. Laut Bebauungsplan sind DHH sowie eine einseitige Grenzbebauungen ausdrücklich zugelassen. Nun möchte ich ohne Keller bauen, was bedeutet dass ich ca. 80 cm hochwertiger Baugrund in das Nachbargrundstück kurzfristig einbringen muß, um eine notwendige Abstützung für meine Bodenplatte zu erhalten (nur solange bis diese gefertigt ist). Der Verkäufer hat mir auch schon zugesagt, dass ich dies tun kann, wenn ich die aufgeschüttete Erde wieder abtragen lasse, was ohne Probleme für mein Haus möglich ist.
Jetzt zur Frage: Sollte nun ein möglicher neuer Nachbar einen Keller bauen wollen, kommen auf ihn Mehrkosten für die Abstützung meines Hauses zu. Kann mir der bauwillige Nachbar (mit Keller) nun die Kosten auferlegen (ganz oder anteilig)?
Sollte der Nachbar keinen Keller wünschen, gäbe es keinerlei Probleme. Ich könnte auch das ganze umgehen, indem ich eine Stützmauer unter meine Bodenplatte (Grenzseitig) bauen lassen würde. Diese würde ca. 2 Meter tief gründen und nur für den Fall sein, der Nachbar wolle wirklich einen Keller bauen. Diese Mehrkosten möchte ich natürlich nicht auf Verdacht tragen.



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