Re: Grenzbebauung Doppelhaushälfte in BW


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Abgeschickt von pjf am 19 Juni, 2011 um 22:42:59

Antwort auf: Grenzbebauung Doppelhaushälfte in BW von Tina am 14 Juni, 2011 um 18:09:34:

Hallo,

ich habe mir lange überlegt, ob und wenn ja, was ich Ihnen schreibe, denn was ich Ihnen zu sagen habe, ist nicht leicht zu formulieren.

Ihre geschilderte Situation weicht von der Idealvorstellung der Erstellung eines Doppelhauses erheblich ab.

Im Idealfall setzen sich die beiden "Baupartner" zusammen und sprechen die Gestaltung, die Lage und alles mögliche ab, sodass die beiden Haushälften sich harmonisch darstellen. Das ist in Ihrem Fall sehr schwierig zu bewerkstelligen. Sie erkennen ja bereits selbst, dass dies im Falle des Kellers / kein Keller schon losgeht. Aber dies ist erst der Anfang.

Ich kann Ihnen einfach nur den Daumen drücken, dass Sie einen Nachbarn bekommen werden, der Ihre Vorstellungen von einem Doppelhaus einigermaßen entspricht; dies wären die besten Voraussetzungen.

Jetzt zum "worst case".
Der Nachbar schert sich um Ihre Vorgaben und hebt eine Baugrube aus, Ihr Haus senkt sich dadurch um sagen wir mal um 20 cm. Es bekommt Risse, der Putz springt.
So, jetzt haben Sie den Salat. Nachbar behauptet, Ihr Haus war schon immer so, hatte schon immer Risse gehabt.

Spätestens hier wird es Ihnen dämmern, dass eine anwaltschafliche Beratung im Vorfeld sehr hilfreich gewesen wäre. Ich rate es Ihnen einfach mal an.

Gruss

pjf

: Ich möchte in Baden Württemberg eine Doppelhaushälfte bauen und habe dazu eine Frage.
: Der Baunachbar steht noch nicht fest und das Grundstück zum Verkauf. Beide Grundstücke, meins und das vom Verkäufer (Nachbar) bilden eine gemeinsame Baugrube von ungefähr 1 Meter Tiefe. Laut Bebauungsplan sind DHH sowie eine einseitige Grenzbebauungen ausdrücklich zugelassen. Nun möchte ich ohne Keller bauen, was bedeutet dass ich ca. 80 cm hochwertiger Baugrund in das Nachbargrundstück kurzfristig einbringen muß, um eine notwendige Abstützung für meine Bodenplatte zu erhalten (nur solange bis diese gefertigt ist). Der Verkäufer hat mir auch schon zugesagt, dass ich dies tun kann, wenn ich die aufgeschüttete Erde wieder abtragen lasse, was ohne Probleme für mein Haus möglich ist.
: Jetzt zur Frage: Sollte nun ein möglicher neuer Nachbar einen Keller bauen wollen, kommen auf ihn Mehrkosten für die Abstützung meines Hauses zu. Kann mir der bauwillige Nachbar (mit Keller) nun die Kosten auferlegen (ganz oder anteilig)?
: Sollte der Nachbar keinen Keller wünschen, gäbe es keinerlei Probleme. Ich könnte auch das ganze umgehen, indem ich eine Stützmauer unter meine Bodenplatte (Grenzseitig) bauen lassen würde. Diese würde ca. 2 Meter tief gründen und nur für den Fall sein, der Nachbar wolle wirklich einen Keller bauen. Diese Mehrkosten möchte ich natürlich nicht auf Verdacht tragen.





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