Carport in Ni, mehrere Fragen


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Abgeschickt von Maik am 16 Juni, 2011 um 13:18:43

Hallo,

wir wollen auf unserem Grundstück ein Carport mit Abstellraum und Grenzbebauung errichten. Es soll ca. 3,5 x 8,8m Gesamtfläche (Höhe ca. 2,50m) werden. Der Abstellraum soll integriert werden und hat die Abmessung ca. 3,5m x 3m. Bis zu welcher Größe brauche ich keinen Bauantrag? Wo steht das? Ab wann gibt es einen Bestandsschutz für solche Bauten? Was kann passieren, wenn ich einen Bauantrag benötige ich aber ohne diesen ein Carport von einer Firma aufstellen lasse?

Auf eine interessante Diskussion.
Grüße Maik



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