Re: Carport in Ni, mehrere Fragen


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Abgeschickt von Bauamt am 17 Juni, 2011 um 23:05:23:

Antwort auf: Carport in Ni, mehrere Fragen von Maik am 16 Juni, 2011 um 13:18:43:

Ob Sie einen Bauantrag brauchen oder nicht steht in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Am einfachsten wäre ein Anruf bei Ihrem zuständigen Bauamt oder evtl. postet ja hier jemand, der die LBO von Ni kennt.

Einen Bestandsschutz gibt es nur für zulässigerweise errichtete bauliche Anlagen. Also nicht für Schwarzbauten usw.

Falls Sie den Carport ohne notwendige Genehmigung errichten droht zum einen ein Bussgeldverfahren für die Ordnungswidrigkeit. Daneben droht eine Beseitigungsverfügung, die mit Zwangsmitteln durchgesetzt wird. Ob der Carport von einer Firma aufgestellt wird oder in Eigenarbeit, spielt dabei keine Rolle.

Die wichtigste Frage haben Sie übrigens vergessen.
Entscheidend ist, ob der Carport an der geplanten Stelle überhaupt zulässig ist. Selbst wenn Sie keine Genehmigung benötigen, heisst das nicht, dass der Carport (überall) zulässig ist. Ohne Genehmigung haben sie lediglich keine Behörde, die die Zulässigkeit vorab prüft, und Sie tragen alleine die Verantwortung zum Einhalten aller baurechtlichen Vorschriften (Grenzabstände, Baugrenzen usw).

Hier wäre es unbedingt empfehlenswert, dass Sie entweder einen kompetenten Planer beauftragen, der die Zulässigkeit prüft (und hierfür haftet) oder sich von der Genehmigungsbehörde konkret beraten lassen.

: Hallo,

: wir wollen auf unserem Grundstück ein Carport mit Abstellraum und Grenzbebauung errichten. Es soll ca. 3,5 x 8,8m Gesamtfläche (Höhe ca. 2,50m) werden. Der Abstellraum soll integriert werden und hat die Abmessung ca. 3,5m x 3m. Bis zu welcher Größe brauche ich keinen Bauantrag? Wo steht das? Ab wann gibt es einen Bestandsschutz für solche Bauten? Was kann passieren, wenn ich einen Bauantrag benötige ich aber ohne diesen ein Carport von einer Firma aufstellen lasse?

: Auf eine interessante Diskussion.
: Grüße Maik





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