Windpark in 500 m Abstand zu einem vermeintlichen Ortsteil


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Abgeschickt von Torsten am 21 Juni, 2011 um 14:19:52

Hallo,
bei uns im Dorf in Schleswig-Holstein ist ein Windpark als Repowering Fläche geplant. Es sollen 5 x 3 Megawatt Anlagen mit 100 m Nabenhöhe bzw. 150 m Flügelspitzenhöhe entstehen. Der Abstand zu vielen Häusern (u.a. auch meinem) beträgt nur 450 - 500 m (3 fache Anlagenhöhe). Ich frage mich jetzt, ob ich nicht in einem Ortteil, statt wie vom Planungsbüro behauptet in einer Splittersiedlung, wohne und damit entsprechend auch höhere Mindestabstände von 800 m zur Bebauung gelten. Wir sind früher (bis 1970) eine eigenständige Gemeinde gewesen. geprägt wird der ehemalig Ort durch eine Vielzahl früherer landwirtschaftlicher Betriebe. Es gibt 2 Bebauungs- bzw. Siedlungskerne von jeweils 11 Wohnhäusern mit ca. 35 Wohnungen. Diese beiden "Zentren" liegen ca. 1 km auseinander. Das nähergelegene Zentrum liegt ca. 1 km von der jetzigen Ortsmitte des neuen Gesamtdorfes entfernt. Der Ort hat insgesamt ca. 600 Einwohner und die beiden mit je 11 bebauten Wohnhäusern haben insgesamt ca. 90 Einwohner. Hinzu zu den zusammen 22 Wohnhäusern kommen noch ca. 7 Wohnhäuser die mit größeren Baulücken bzw. Abständen zu den beiden "Zentren" vorhanden sind. In meinen Augen ist hier der Wunshc der Investoren nach geringen Abstandsregeln eindeutig der Grund für die doch recht willkürliche Einstufung als Splittersiedlung. Hat jemand eine Meinung dazu, warum es sich um einen Ortsteil handeln könnte?. Ach ja, in 1 der 2 Zentren gibt es auch ncoh 2-3 Gewerbebetriebe, davon alle 3 mit Arbeistplätzen. Das spricht also auhc für eine organische Siedlungsstruktur die wiederum auf einen Ortsteil hinweist.
Danke für euer feedback.
Gruß
Torsten





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