Re: Windpark in 500 m Abstand zu einem vermeintlichen Ortsteil


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Abgeschickt von pjf am 21 Juni, 2011 um 23:04:52

Antwort auf: Windpark in 500 m Abstand zu einem vermeintlichen Ortsteil von Torsten am 21 Juni, 2011 um 14:19:52:

Sehr geehrter Herr Torsten,

Windparks finde ich gut, besser jedenfalls als Atomkraft, das vorweg.
Und dass Windkraft in Schleswig-Hostein besser nutzbar ist als bei uns in Bayern ist verständlich.

Allerdings müssen auch die "Nordlichter" die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Das heisst: der Flächennutzungsplan sowie ein Bebauungsplan muss geändert bzw. aufgestellt werden und alle Bürger haben die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken in diesen Verfahren zu äußern.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung und handeln Sie.
Innerhalb bestimmter Fristen können Sie Ihre Anregungen und Bedenken äußern; nutzen Sie das.

Es kommt meiner Meinung nach nicht direkt darauf an, ob Sie in einem Ortsteil oder einer Splittersiedlung leben.
Entscheidend sind die emmissonschutzrechtlichen Bestimmungen, die für bestimmte Gebiets-charakteristika nach der Baunutzungsverordnung bestimmte Lärmschutzwerte festsetzen. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.

Ihrer eigenen Beschreibung nach dürfen Sie vermutlich einem Mischgebiet zuzuordnen sein.
Sie müssen damit rechnen, dass Sie bestimmte Lärmwerte als zumutbar zu akzeptieren haben und die Anlage möglicherweise gesetzeskonform errichtet werden kann.

Falls Sie sich mit diesem Gedanken nicht abfinden können, nehmen Sie sich einen Anwalt und beratschlagen Sie, ob es sich lohnt, gegen die Bauleitplanung bzw. evtl. Baugenehmigung vorzugehen.


Gruss aus Bayern

pjf


P.S:
Haben Sie sich mal Gedanken darüber gemacht, ob sich sich am Projekt finanziell beteiligen können; dann würden Sie bestimmt viel tiefer und erholsamer schlafen können, wenn die Flügelschläge der Rotoren Ihnen einen Verdienst bescheren.

: Hallo,
: bei uns im Dorf in Schleswig-Holstein ist ein Windpark als Repowering Fläche geplant. Es sollen 5 x 3 Megawatt Anlagen mit 100 m Nabenhöhe bzw. 150 m Flügelspitzenhöhe entstehen. Der Abstand zu vielen Häusern (u.a. auch meinem) beträgt nur 450 - 500 m (3 fache Anlagenhöhe). Ich frage mich jetzt, ob ich nicht in einem Ortteil, statt wie vom Planungsbüro behauptet in einer Splittersiedlung, wohne und damit entsprechend auch höhere Mindestabstände von 800 m zur Bebauung gelten. Wir sind früher (bis 1970) eine eigenständige Gemeinde gewesen. geprägt wird der ehemalig Ort durch eine Vielzahl früherer landwirtschaftlicher Betriebe. Es gibt 2 Bebauungs- bzw. Siedlungskerne von jeweils 11 Wohnhäusern mit ca. 35 Wohnungen. Diese beiden "Zentren" liegen ca. 1 km auseinander. Das nähergelegene Zentrum liegt ca. 1 km von der jetzigen Ortsmitte des neuen Gesamtdorfes entfernt. Der Ort hat insgesamt ca. 600 Einwohner und die beiden mit je 11 bebauten Wohnhäusern haben insgesamt ca. 90 Einwohner. Hinzu zu den zusammen 22 Wohnhäusern kommen noch ca. 7 Wohnhäuser die mit größeren Baulücken bzw. Abständen zu den beiden "Zentren" vorhanden sind. In meinen Augen ist hier der Wunshc der Investoren nach geringen Abstandsregeln eindeutig der Grund für die doch recht willkürliche Einstufung als Splittersiedlung. Hat jemand eine Meinung dazu, warum es sich um einen Ortsteil handeln könnte?. Ach ja, in 1 der 2 Zentren gibt es auch ncoh 2-3 Gewerbebetriebe, davon alle 3 mit Arbeistplätzen. Das spricht also auhc für eine organische Siedlungsstruktur die wiederum auf einen Ortsteil hinweist.
: Danke für euer feedback.
: Gruß
: Torsten




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