Abgeschickt von Rudolf am 21 Juni, 2011 um 23:18:53
Antwort auf: Re: Bedürfen PKW-Stellplätze am Haus der Genehmigung? von Bauamt am 21 Juni, 2011 um 00:08:05:
Danke! bitte "übersetzen":
-verfahrensfrei = genehmigungsfrei ?
-nicht notwendige Stellplätze = keine alternativen
PKW-Stellplätze in de Nähe?
richtig ?
Frld Grüsse: Rudolf
laut Bauordnung Bremen sind verfahrensfrei:
: "nicht notwendige Stellplätze mit einer Fläche bis zu insgesamt 50 m2 je Baugrundstück
: und deren Zufahrten"
: http://www.bauordnungen.de/html/bremen.html
: Dass die Verfahrensfreiheit noch nichts über die Zulässigkeit baulicher Anlagen aussagt, hatte ich ja bereits geschrieben.
:
: : : In Bayern sind Kfz-Stellplätze bis zu 300 m² verfahrensfrei gem. Art. 57 BayBO.
: : : Für andere Bundesländer richtet sind die Genehmigungspflicht nach der dort gültigen Landesbauordnung.
: : : Achtung:
: : : Das heißt nicht, dass sie überall zulässig sind, sondern nur, dass keine Behörde vor Ihrer Errichtung eine Prüfung durchführt.
: : : : Guten Tag,
: : : : unmittelbar (direkt) am Haus verläuft eine Einfahrt von der Strasse zum Garten (der Garten befindet sich
: : : : hinter dem Haus).
: : : : Die Zufahrt wird nur als Stellplätze (Parkplatz)benutzt.
: : : : Vermute, dass dies der behördlichen Genehmigung bedarf.
: : : : Wie heisst der Paragraph, mit welcher sich PKW-Stellplätze auf Zufahrten genehmigten lassen ?
: : : : Danke im Voraus!
: : : : Freundliche Grüsse,
: : : : Rudolf.
: : : :
: : Danke für die schnelle Stellungnahme!
: : In der Bremer Landesbauordnung konnte ich
: : nicht entnehmen, ob Stellplätze auf einer
: : Zufahrt direkt am Haus entlang in den Garten
: : genehmigungspflichtig sind.
: : Wer kennt sich aus ?
: : Rudolf.
: :