Abgeschickt von Bauamt am 21 Juni, 2011 um 00:08:05:
Antwort auf: Re: Bedürfen PKW-Stellplätze am Haus der Genehmigung? von Rudolf am 20 Juni, 2011 um 00:08:46:
Gemäß § 61 Bauordnung Bremen sind verfahrensfrei:
"nicht notwendige Stellplätze mit einer Fläche bis zu insgesamt 50 m2 je Baugrundstück
und deren Zufahrten"
http://www.bauordnungen.de/html/bremen.html
Dass die Verfahrensfreiheit noch nichts über die Zulässigkeit baulicher Anlagen aussagt, hatte ich ja bereits geschrieben.
: : In Bayern sind Kfz-Stellplätze bis zu 300 m² verfahrensfrei gem. Art. 57 BayBO.
: : Für andere Bundesländer richtet sind die Genehmigungspflicht nach der dort gültigen Landesbauordnung.
: : Achtung:
: : Das heißt nicht, dass sie überall zulässig sind, sondern nur, dass keine Behörde vor Ihrer Errichtung eine Prüfung durchführt.
: : : Guten Tag,
: : : unmittelbar (direkt) am Haus verläuft eine Einfahrt von der Strasse zum Garten (der Garten befindet sich
: : : hinter dem Haus).
: : : Die Zufahrt wird nur als Stellplätze (Parkplatz)benutzt.
: : : Vermute, dass dies der behördlichen Genehmigung bedarf.
: : : Wie heisst der Paragraph, mit welcher sich PKW-Stellplätze auf Zufahrten genehmigten lassen ?
: : : Danke im Voraus!
: : : Freundliche Grüsse,
: : : Rudolf.
: : :
: Danke für die schnelle Stellungnahme!
: In der Bremer Landesbauordnung konnte ich
: nicht entnehmen, ob Stellplätze auf einer
: Zufahrt direkt am Haus entlang in den Garten
: genehmigungspflichtig sind.
: Wer kennt sich aus ?
: Rudolf.
: