Re: Bedürfen PKW-Stellplätze am Haus der Genehmigung?


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Abgeschickt von Rudolf am 20 Juni, 2011 um 00:08:46

Antwort auf: Re: Bedürfen PKW-Stellplätze am Haus der Genehmigung? von Bauamt am 19 Juni, 2011 um 17:01:12:

: In Bayern sind Kfz-Stellplätze bis zu 300 m² verfahrensfrei gem. Art. 57 BayBO.
: Für andere Bundesländer richtet sind die Genehmigungspflicht nach der dort gültigen Landesbauordnung.

: Achtung:
: Das heißt nicht, dass sie überall zulässig sind, sondern nur, dass keine Behörde vor Ihrer Errichtung eine Prüfung durchführt.

: : Guten Tag,

: : unmittelbar (direkt) am Haus verläuft eine Einfahrt von der Strasse zum Garten (der Garten befindet sich
: : hinter dem Haus).
: : Die Zufahrt wird nur als Stellplätze (Parkplatz)benutzt.
: : Vermute, dass dies der behördlichen Genehmigung bedarf.
: : Wie heisst der Paragraph, mit welcher sich PKW-Stellplätze auf Zufahrten genehmigten lassen ?
: : Danke im Voraus!
: : Freundliche Grüsse,
: : Rudolf.
: :
Danke für die schnelle Stellungnahme!
In der Bremer Landesbauordnung konnte ich
nicht entnehmen, ob Stellplätze auf einer
Zufahrt direkt am Haus entlang in den Garten
genehmigungspflichtig sind.
Wer kennt sich aus ?
Rudolf.





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