Re: Bedürfen PKW-Stellplätze am Haus der Genehmigung?


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Abgeschickt von Bauamt am 19 Juni, 2011 um 17:01:12:

Antwort auf: Bedürfen PKW-Stellplätze am Haus der Genehmigung? von Rudolf am 19 Juni, 2011 um 12:20:04:

In Bayern sind Kfz-Stellplätze bis zu 300 m² verfahrensfrei gem. Art. 57 BayBO.
Für andere Bundesländer richtet sind die Genehmigungspflicht nach der dort gültigen Landesbauordnung.

Achtung:
Das heißt nicht, dass sie überall zulässig sind, sondern nur, dass keine Behörde vor Ihrer Errichtung eine Prüfung durchführt.

: Guten Tag,

: unmittelbar (direkt) am Haus verläuft eine Einfahrt von der Strasse zum Garten (der Garten befindet sich
: hinter dem Haus).
: Die Zufahrt wird nur als Stellplätze (Parkplatz)benutzt.
: Vermute, dass dies der behördlichen Genehmigung bedarf.
: Wie heisst der Paragraph, mit welcher sich PKW-Stellplätze auf Zufahrten genehmigten lassen ?
: Danke im Voraus!
: Freundliche Grüsse,
: Rudolf.
:





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