Re: baugrundstück wirklich voll erschlossen?


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Abgeschickt von Michael Selle am 29 Juni, 2011 um 09:53:02

Antwort auf: Re: baugrundstück wirklich voll erschlossen? von oberh am 29 Juni, 2011 um 08:30:13:

: Hi Michael!

: "Die Leitungen an sich sind in der Straße "

: Es wurde bereits erklärt - wenn die Leitungen in der Straße liegen, dann ist das Grundstück voll erschlossen.
: Die Erschließungsträger haben Ihrer Pflicht damit Genüge getan.

: Etwaige Abzweigungen - damit sind Deine "Hausanschlüsse" wohl gemeint, obliegen DIR als Grundstückseigentümer.

: Zur Erschließung gehört übrigens noch die direkte Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz.
: Liegt z.B. zwischen Straße und Baugrundstück noch ein so genannter Neidstreifen - eine Parzelle, die einer anderen Privatperson gehört, so ist das Grundstück nicht erschlossen - selbst wenn alle Leitungen in der Straße vorhanden sind.

Danke für die Antwort.
Die definition des Bauamtes für die Erschließung durch unser zuständiges Bauamt besagt jedoch das für jedes Grundstück Anschlüsse vorhanden sein müssen, das ist jedoch für den Bereich Abwasser nicht der Fall dort müssen die Anschlüsse neu gebaut werden. was nun?




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