Re: Höhenlage im Bauantrag bindend?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 Juli, 2011 um 05:35:56

Antwort auf: Re: Höhenlage im Bauantrag bindend? von Bauassessor am 30 Juni, 2011 um 18:42:50:

Das Baurecht kennt keine Toleranzen ... das kennt nur Grenzwerte.

Formal (also ganz streng formal) gesehen ist ein realisiertes Gebäude mit anderen Abmessungen, Höhen und Höhenlagen als das genehmigte ein anderes Gebäude. Selbst wenn bis auf eine Zahl alles andere mit der Genehmigung überein stimmt.

Aber ... ein Rückbau scheint mir spontan bei der Differenz der Höhenlage der OKFF um fünf Zentimeter sehr unwahrscheinlich. Ein Rückbau könnte nur erforderlich sein, wenn das Gebäude in der gebauten Form grundsätzlich nicht genehmigungsfähig wäre. Selbst bei Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wäre vorab zu prüfen, ob Befreiungen oder Abweichungen möglich sind bevor ein Rückbau in Frage käme.

Genehmigungsfähige Abweichungen der Ausführung von der Genehmigung werden über einen "Nachtrag zum Bauantag" legalisiert, in dem die Veränderungen gegenüber der Genehmigung dargestellt werden.

Privatrechtlich müsste geprüft werden, inwiefern es sich bei der Abweichung um einen Mangel handelt bzw. wie klar formuliert wurde, dass die Höhenlage zwingend einzuhalten ist. Da kann aus der Vertragssituation heraus durchaus ein Schadensersatzanspruch entstehen, was aber nur durch Prüfung der Verträge herauszufinden ist.

: Hallo,

: wer fragt? Es gibt gewisse Toleranzen, aber die sind abhängig von den Vorgaben. Ein Rückbau erscheint mir sehr unverhältnismäßig, aber das kann letztlich nur eine juristische Prüfung ergeben.


: : Ich bräuchte mal Hilfe:
: : Ist die Höhenangabe OKFF (Oberkante Fertigfußboden) im Bauantrag bindend? Wenn ja, wo genau steht das? Es geht darum, dass ein Haus gebaut wurde und nun fünf Zentimeter tiefer liegt, als zunächst in den Plänen und im Bauantrag angegeben. Die Bauherren fordern jetzt den Rückbau!!
: : Ich hab schon in der Bauordnung NRW geschaut, da steht schon, dass man die angegebenen Höhenlagen einhalten muss. Aber doch sicher nicht zentimetergenau, oder? Über zulässige Toleranzen kann ich leider nirgends etwas finden.
: : Vielen Dank für eure Hilfe




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