Re: Höhenlage im Bauantrag bindend?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauassessor am 30 Juni, 2011 um 18:42:50:

Antwort auf: Höhenlage im Bauantrag bindend? von IBS am 30 Juni, 2011 um 09:13:28:

Hallo,

wer fragt? Es gibt gewisse Toleranzen, aber die sind abhängig von den Vorgaben. Ein Rückbau erscheint mir sehr unverhältnismäßig, aber das kann letztlich nur eine juristische Prüfung ergeben.

: Ich bräuchte mal Hilfe:
: Ist die Höhenangabe OKFF (Oberkante Fertigfußboden) im Bauantrag bindend? Wenn ja, wo genau steht das? Es geht darum, dass ein Haus gebaut wurde und nun fünf Zentimeter tiefer liegt, als zunächst in den Plänen und im Bauantrag angegeben. Die Bauherren fordern jetzt den Rückbau!!
: Ich hab schon in der Bauordnung NRW geschaut, da steht schon, dass man die angegebenen Höhenlagen einhalten muss. Aber doch sicher nicht zentimetergenau, oder? Über zulässige Toleranzen kann ich leider nirgends etwas finden.
: Vielen Dank für eure Hilfe





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]