Höhenlage im Bauantrag bindend?


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Abgeschickt von IBS am 30 Juni, 2011 um 09:13:28

Ich bräuchte mal Hilfe:
Ist die Höhenangabe OKFF (Oberkante Fertigfußboden) im Bauantrag bindend? Wenn ja, wo genau steht das? Es geht darum, dass ein Haus gebaut wurde und nun fünf Zentimeter tiefer liegt, als zunächst in den Plänen und im Bauantrag angegeben. Die Bauherren fordern jetzt den Rückbau!!
Ich hab schon in der Bauordnung NRW geschaut, da steht schon, dass man die angegebenen Höhenlagen einhalten muss. Aber doch sicher nicht zentimetergenau, oder? Über zulässige Toleranzen kann ich leider nirgends etwas finden.
Vielen Dank für eure Hilfe



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