Re: Leitung Wasserversorgung


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Abgeschickt von pjf am 06 Juli, 2011 um 20:40:38

Antwort auf: Re: Leitung Wasserversorgung von oberh am 04 Juli, 2011 um 13:50:41:

Hallo,
absolut richtig, Bayern und Brandenburg haben kein solches Baulastenverzeichnis, die anderen Bundesländer aber selbstverständlich!

Gruss aus Bayern
pjf

: Hi Flomy!

: Sollte auf dem Grundstück keine Grunddienstbarkeit liegen, dann könnte immer noch eine "Baulast" eingetragen sein im Baulastenverzeichnis Deiner Kommune.

: Bevor Du also wie angeraten zum Anwalt läufst, erst dort nachfragen ...





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