Abgeschickt von pjf am 06 Juli, 2011 um 20:40:38
Antwort auf: Re: Leitung Wasserversorgung von oberh am 04 Juli, 2011 um 13:50:41:
Hallo,
absolut richtig, Bayern und Brandenburg haben kein solches Baulastenverzeichnis, die anderen Bundesländer aber selbstverständlich!
Gruss aus Bayern
pjf
: Hi Flomy!
: Sollte auf dem Grundstück keine Grunddienstbarkeit liegen, dann könnte immer noch eine "Baulast" eingetragen sein im Baulastenverzeichnis Deiner Kommune.
: Bevor Du also wie angeraten zum Anwalt läufst, erst dort nachfragen ...