Re: Leitung Wasserversorgung


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Abgeschickt von oberh am 04 Juli, 2011 um 13:50:41

Antwort auf: Re: Leitung Wasserversorgung von pjf am 02 Juli, 2011 um 23:15:06:

Hi Flomy!

Sollte auf dem Grundstück keine Grunddienstbarkeit liegen, dann könnte immer noch eine "Baulast" eingetragen sein im Baulastenverzeichnis Deiner Kommune.

Bevor Du also wie angeraten zum Anwalt läufst, erst dort nachfragen ...





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